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Gesetz über die Rahmenbedingungen des Schulwesens und die Erlangung von Schulabschlüssen

- Schulgesetz -

Verkündet am 29. Juli 2010
Nicht mehr gültig

Schulträger


§1

Träger des gesamten Schulwesens ist der Staat. Abweichende Regelungen für einzelne Teile Pottylands sind nicht zulässig.

§2

Das Innenministerium, vertreten durch den Innenminister/die Innenministerin, bildet mit der Bildungsbeauftragten/dem Bildungsbeauftragten und 8 weiteren Mitarbeitern des Innenministeriums die Schulkommission. Diese ist für ungeregelte Fälle oder Ausnahmeerteilungen zuständig.


Schulpflicht


§3

Die Schulpflicht beträgt 6 Jahre Grundschule und 4 Jahre Individualunterricht.
Schulpflichtig ist jedes pottyländische Kind ab 7 Jahren. Das Alter des Kindes am theoretischen ersten Schultag ist maßgeblich.


Grundschule


§4

Die Grundschule umfasst die Klassen 1 bis 6. Sie vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, führt hin zu systematischen Formen des Lernens und legt die Grundlage für den Individualunterricht. Die Grundschule arbeitet mit den Eltern, Tageseinrichtungen und weiterführenden Schulen zusammen.

§5

Die in der Grundschule zu unterrichtenden Fächer werden gesondert gelistet.


Individualunterricht


§6

Nach erfolgreichem Bestehen der Grundschule erfolgt die Einteilung in Individualunterricht. Jede Schülerin/jeder Schüler kann wählen, welche Lehrblöcke sie/er belegt. Die Zeit, in welcher der Schüler oder die Schülerin Individualunterricht erhält, richtet sich nach der Anzahl der belegten Blöcke, darf 4 Jahre aber nicht unterschreiten, um eine Mindestbildung zu etablieren.

§7

Die zu unterrichtenden Blöcke werden gesondert gelistet.

§8

Auf Wunsch des Schülers/der Schülerin; frühestens nach 4 Jahren Individualunterricht oder spätestens nachdem der Schüler/die Schülerin alle erhältlichen Blöcke erfolgreich absolviert hat kann ein Schulabschlusszeugnis ausgestellt werden. Dieses beinhaltet die Anzahl der bestandenen Individualblöcke und welche Individualblöcke bestanden wurden, jedoch nicht ob es im ersten oder zweiten Versuch bestanden wurde.
Die im Anhang als Pflichtblock bezeichneten Blöcke müssen bestanden werden, um einen Abschluss zu bekommen.
  • Abschluss 1 (A-Bitur) erhält, wer mehr als 30 Blöcke bestanden hat
  • Abschluss 2 (B-Bitur) erhält, wer mehr als 20 Blöcke bestanden hat
  • Abschluss 3 (C-Bitur) erhält, wer mehr als 10 Blöcke bestanden hat.

Benotung


§9

Ab der zweiten Klasse werden Schüler in ihren Leistungen bewertet, um Defizite oder besondere Begabungen aufzuzeigen. Defizite sollen gemildert und besondere Begabungen gefördert werden. Es gibt 6 Hauptstufen der Bewertung, im folgenden "Noten" genannt:
  • Note 1 oder sehr gut: Die Leistung des Schülers oder der Schülerin übersteigt die Anforderungen oder entspricht ihnen in besonderem Maße
  • Note 2 oder gut: die Leistung entspricht voll den Anforderungen
  • Note 3 oder befriedigend: die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen
  • Note 4 oder ausreichend: die Leistung weist Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen
  • Note 5 oder mangelhaft: die Leistung entspricht nicht den Anforderungen, lässt aber Grundwissen erkennen und lässt Aussicht auf Besserung zu
  • Note 6 oder ungenügend: die Leistung entspricht nicht den
    Anforderungen und die Grundkenntnisse sind lückenhaft. Hoffnungslos.

§10

Wird eine der Klassen 3 bis 6 mit einer 6 in einem Fach oder einer 5 in zwei Fächern beendet, gilt das Schuljahr als nicht bestanden und sollte wiederholt werden. Ausnahmeanträge können über den Schulleiter an die Schulkommission übergeben werden.

§11

wird ein Block im Individualunterricht mit einer 5 oder 6 beendet, gilt der Block als nicht bestanden und kann einmal wiederholt werden.


Potopiaklausel


§12

In Ballungsgebieten mit anderem Sprachschwerpunkt als Deutsch kann der Schulleiter andere Zweitfächer als Englisch vorgeben.


Inkrafttreten


§13

Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Anhang


Grundschulfächer nach §5:

Klasse 1-3: Basiswissen Deutsch, Basiswissen Mathematik, Sachkunde (Basiswissen in Geographie, Geschichte, Biologie, Chemie, Physik, Politik), Einführung in eine Fremdsprache . Sport (Allgemeine sportliche Betätigung)

Klasse 4-6: Vertiefen der Deutschkenntnisse, Vertiefende Mathematik, Sachkunde (Allgemeinwissen in Geographie, Geschichte, Biologie, Chemie, Physik, Politik, Wirtschaft), Vertiefung der Fremdsprachenkenntnisse. Sport (Allgemeine sportliche Betätigung)

Individualblöcke nach §7:

Deutsch
Pflichtblock Deutsch
Textinterpretation

Englisch
Pflichtblock Englisch
Business English
Technical English

Mathematik
Pflichtblock Mathematik
Wirtschaftsmathematik

Französisch
Grundblock Französisch

Spanisch
Grundblock Spanisch

Geschichte
Pflichtblock Geschichte
Pottyländische Geschichte

Geographie
Pflichtblock Geographie
Kontinentalentwicklung

Politik
Pflichtblock Politik
Weltwirtschaft

Biologie
Grundblock Biologie
Physiologie
Genetik
Zoologie
Anatomie
Drogenkunde in Theorie und Praxis

Sport
Grundblock Sport
Sporttheorie
Sportgeschichte
Schwimmsportarten
Einhandrückschlagspiele
Korbballspiele
Fußball

Informatik
Grundblock Informatik
Informatik
Programmierung

Physik
Grundblock Physik
Bewegungslehre
Energielehre
Elektrizitätslehre

Chemie
Grundblock Chemie
Organische Chemie
Anorganische Chemie
Lebensmittelchemie
Nicht mehr gültig