Aufgaben des Justizministers
Nach § 5 des pottyländischen Gesetzes zur Regelung der Regierungsgewalten vom 19.08.2009 (Fassung vom 04.11.2019) ist der Justizminister (volksnah: "Paragraphenreiter"; sein Dienstfahrzeug oder Dienstgüh-Ross ist der "Amtsschimmel") zuständig für
- die Sicherung des Rechtsstaats
- Rechtspflege
- Strafverfolgung
- die Prüfung und Vorbereitung neuer Gesetze und Gesetzesänderungen.
Das Justizministerium ist ferner befugt, Kein-Arsch-Bescheinigungen für Juristen auszustellen.
Der Justizminister ist zudem nach Artikel 10 Abs. 2 der Verfassung stellvertretender oberster Richter im Falle der Verhinderung des Königs. Er stellt damit die zweithöchste richterliche Instanz dar.
Im Bereich der Strafverfolgung obliegt ihm in erster Linie die Aufsicht über die Strafverfolgungsbehörden. In Einzelfällen kann er selbst die Strafverfolgung initiieren und die untergebenen Behörden anweisen, Ermittlungen anzustellen.
Da der Justizminister nicht eigenmächtig Gesetze verabschieden, sondern lediglich vorschlagen und diskutieren, darf, liegt kein Bruch in der Gewaltenteilung vor. Zudem dürfte es sich von selbst verstehen, dass der Justizminister nicht zugleich Richter ist, wenn er selbst die Strafverfolgung eingeleitet hat.
Die Prüfung und Vorbereitung neuer Gesetze obliegt zwar insgesamt jedem Ministerium dergestalt, dass jedes Ministerium Gesetzesvorschläge ins Unterhaus oder den Ministerrat einbringen kann. Des Justizministers Kernaufgabe ist es jedoch auch, jederzeit die geltenden Gesetze zu überprüfen und etwaige Lücken oder Probleme nebst Lösungsvorschlägen darzulegen.
Außerdem ist der Justizminister Bademeister im ministeriumseigenen Schwimmbad, sofern er nicht selber gerade herumplanscht.