Gesetz zur Regelung der Regierungsgewalten
- Regierungsgesetz -
Verkündet am 12. Februar 2002
Nicht mehr gültig
Artikel 1: Oberste Staatsgewalt
(1) Die oberste Staatsgewalt hat immer der König.(2) König ist König Potty.
(3) Nur der König kann seinen Nachfolger bestimmen.
(3a) Sollte der König vor einer Nachfolgebestimmung seine virtuelle Hülle für immer verlassen haben, so sollen sämtliche Minister den Nachfolger des Königs aus ihren Reihen wählen. Es zählt die einfache Mehrheit.
(4) Der König hat, sofern nicht anders geregelt, das Beschluss- und Vetorecht bei sämtlichen Staatsangelegenheiten.
(4a) Sämtliche Gesetze werden vom König beschlossen.
(5) Herbeiführen des vorzeitigen virtuellen Ablebens des Königs ist Hochverrat und wird als direkter Angriff auf das Königreich Pottyland sowie seine Bürger gewertet und geahndet. Der Versuch zählt ebenfalls als Hochverrat.
Artikel 2: Ministerämter
(1) In den Gesetzestexten wird, der Einfachheit halber, der männliche Begriff "Minister" als Oberhaupt eines Ministeriums verwendet, was nicht ausschließt, dass es auch eine Ministerin bzw. mehrere Ministerinnen geben darf.(2) Nur der König setzt Minister ein und enthebt bzw. entlässt sie auch wieder ihres Amtes.
(2a) Der König führt Ministerämter ein.
(3) Sobald ein Ministeramt einmal besetzt ist, haben König und Minister dafür zu sorgen, dass es permanent besetzt ist.
(3a) Sollte ein bereits eingeführtes Ministeramt unbesetzt sein, tritt automatisch der König kommissarisch dafür in Kraft, oder bestimmt solange einen kommissarischen Nachfolger, der bereits ein anderes Ministeramt inne hat.
(4) Ein Minister muss sein Amt ernst nehmen und es gewissenhaft ausführen, ansonsten kann er seines Amtes enthoben werden.
(5) Ein Minister kann jederzeit zurücktreten, muss dieses aber dem König bekannt geben.
(6) Minister kann jeder Staatsbürger werden, gemäß der Verfassung Artikel 1 Absatz 5.
(7) Es steht jedem Minister frei, sich einen Pottyländer als Stellvertreter einzustellen.
(8) Jeder Minister darf Sekretäre, Praktikanten oder ähnliches einstellen, sofern diese Person Pottyländer ist.
Artikel 2a: Groß- und Miniministerämter
(1) Die Ministerämter sind aufgeteilt in "Mini-Minister" und die "Groß-Minister", wobei die Groß-Ministerien eine wichtigere Bedeutung haben, und dies vom König berücksichtigt werden sollte.(2) Jeder Groß-Minister darf gleichzeitig noch zwei Mini-Ministerämter inne haben, wenn sein Groß-Ministeramt nicht darunter leidet.
(2a) Die Verwaltungen und Gebäude der Ministerämter müssen getrennt und unabhängig voneinander sein.
Artikel 3: Der Außenminister
(1) Der Außenminister hat dafür zu sorgen, dass diplomatische Beziehungen auf friedliche Weise gepflegt und nicht vernachlässigt werden.(2) Des Weiteren ist er dafür verantwortlich, dass über etwaige Kriegshandlungen anderer Mikronationen rechtzeitig informiert wird. In diesem Falle sollte er sich mit dem Friedensminister zusammensetzen und etwaige Gegenmaßnahmen bzw. prophylaktische Maßnahmen in Bewegung setzen.
(3) Das Zeichen des Außenministeriums muss noch festgelegt werden.
(4) Der Außenminister ist ein Groß-Minister.
Artikel 4: Der Freiheitsminister
(1) Die Aufgabe des Freiheitsministers ist der Schutz, die Einhaltung und Wahrung von Freiheit, Privatsphäre, Menschen- und Tierrechten, Datenschutz, der eigenen Meinung, politischer Gedanken usw. des Einzelnen und der Masse im In- sowie im Ausland.(2) Außerdem ist seine Aufgabe die stetige Bekämpfung und Verhinderung von Faschismus, Krieg und jeglicher anderer Art negativer Einflüsse gegen die Freiheit, Privatsphäre, Menschen- und Tierrechten, Datenschutz, der eigenen Meinung, politischer Gedanken usw. des Einzelnen und der Masse im In- sowie im Ausland.
(3) Außerdem soll der Freiheitsminister verhindern, dass Mensch in einer Machtposition von ihm Abhängige nur zu seinem Vorteil ausnutzt und sie ausbeutet.
(4) Das Zeichen des Freiheitsministeriums und des Freiheitsministers ist der schwarze fünfzackige Stern.
(5) Der Freiheitsminister ist ein Groß-Minister
Artikel 5: Der Bildungs- oder Orthographieminister
(1) Die Hauptaufgabe des Bildungs- oder Orthographieministers ist es, dafür zu sorgen, dass fatale Rechtschreibfehler aus Gesetzestexten des Pottylandes, sowie aus anderen Schriftstücken des Pottylandes ausfindig gemacht werden und die dafür zuständige Person aufgefordert wird, diese zu berichtigen.(2) Es gilt als vollkommen legitim, wenn der König den Bildungs- oder Orthographieminister als "Klugscheißer" bezeichnet, denn diese Bezeichnung ist nicht abwertend gemeint, denn dadurch zollt der König dem Bildungs- oder Orthographieminister seine Annerkennung.
(3) Das Zeichen des Bildungs- oder Orthographieministeriums muss noch festgelegt werden.
(5) Der Amt des Bildungsministers ist ein Groß-Ministeramt.
Artikel 6: Der Verwirrungsminister
(1) Hauptaufgabe des Verwirrungsministers ist es, seine "Sicht Der Dinge" zu erklären.(2) Die "Sicht der Dinge" darf Verwirrend sein, muss es aber nicht.
(3) Es wird von niemanden verlangt, die "Sicht Der Dinge" des Verwirrungsministers zu verstehen, auch nicht vom Verwirrungsminister selber.
(4) Was genau die "Sicht Der Dinge" ist muss noch genauer definiert werden.
(5) Das Zeichen des Verwirrungsministers muss noch festgelegt werden.
(6) Der Verwirrungsminister ist ein Mini-Minister
Artikel 7: Der Minister für Alkohol und Sinnlosem Besäufnis
(1) Hauptaufgabe des Ministers ist es, Alkohol als Alternative bzw. Kombination von Hanf in Pottyland zu forcieren.(2) Er muss weiterhin dafür sorgen, dass Alkohol in Pottyland nie diskriminiert wird.
(3) Sein Ministerium hat dafür zu sorgen, dass in Pottyland ausreichend Alkohol zur Verfügung steht.
(4) In Kriegsfällen ist die Versorgung mit genügend "Mutgeber", der kämpfenden Einheiten zu gewährleisten.
(5) Das Zeichen des Ministers für Alkohol und Sinnlosem Besäufnis ist eine Flasche "Spirit of Hanf"!
(6) Der Minister für Alkohol und Sinnlosem Besäufnis ist ein Mini-Minister.
Artikel 8: Der Minister zur Überwachung der Hanfqualität
(1) Der Titel "Minister zur Überwachung zur Hanfqualität" kann auch als Hanfminister bezeichnet werden(2) Die Hauptaufgabe des Hanfministers ist es, dafür zu sorgen, dass sämtliche Hanfprodukte Pottylands geraucht werden dürfen, deren Qualität nicht dürftig aufgrund diverser Verfahren ist. Damit sind Hanfprodukte gemeint, die:
- fälschlicherweise mit besserer Qualität ausgezeichnet sind.
- während der Produktion durch absichtliches oder unabsichtliches Zutun in der Qualität gemindert worden sind
- zu akuten Gesundheitsschäden führen, welche nicht die natürlichen Langzeitschäden des Hanfkonsum sind.
- als Hanfprodukte ausgezeichnet sind, obwohl es keine sind
- deren Rausch im unveränderten Zustand nur dürftig ist
- deren Qualität durch Hinzutun von anderen Ingredenzien erhöht wurde
(4) Der Hanfminister darf verfügen, ob ein Hanfprodukt vom Markt genommen werden müssen, wenn diese die Qualitätsprüfung nicht bestehen
(5) Das Zeichen des Hanfministers ist ein Hanfblatt
(6) Der Hanfminister ist ein Mini-Minister
Artikel 9: Minister für Kalauer und schlechte Witze
(1) Die Aufgabe des Ministers für Kalauer und schlechte Witze ist es, den Spaß des Königreiches des Spaßes zu beaufsichtigen.(2) Ebenfalls hat er dafür zu sorgen, dass dieser nicht zu kurz kommt.
(3) Wortspiele - egal wie schlecht sie sind - sind obligatorisch und sollten in so vielen Bereichen wie möglich angebracht werden.
(4) Es ist legitim, wenn ein Pottyländer die Witze des Ministers f. K. & s.W. als "mehr als schlecht" bezeichnet
(4a) Ebenfalls darf hierüber der Kopf so oft und doll geschüttelt werden wie gewollt sein würde.
(5) Die Witze dürfen nicht beleidigend sein oder unter die (politische, soziale usw.) Gürtellinie gehen.
(5) Sollte einer der Witze wider Erwarten gut sein, so ist dies kein Verstoß gegen die Verfassung.
(6)Das Zeichen des Ministers für Kalauer und schlechte Witze ist eine schwarze Narrenkappe mit weißer Umrandung.
(7)Der Minister für Kalauer und schlechte Witze ist ein Mini-Minister.
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