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Gesetz zur Regelung der Regierungsgewalten

- Regierungsgesetz -

Erstmals verkündet am 12. Februar 2002
Fassung vom 26. August 2003
Nicht mehr gültig

Präambel

Im Bewusstsein, dass das Königreich Pottyland eine Regierung braucht, die das politische Geschehen lenkt, zugleich aber Frieden, Freundschaft und Spaß wahrt, gibt sich das Volk des Königreichs Pottylands dieses Gesetz zur Regelung der Regierungsgewalten.


Artikel 1: Oberste Staatsgewalt

(1) Die oberste Staatsgewalt hat immer der König.
(2) König ist König Potty.
(3) Nur der König kann seinen Nachfolger bestimmen.
(3a) Sollte der König vor einer Nachfolgebestimmung seine virtuelle Hülle für immer verlassen haben, so sollen sämtliche Minister den Nachfolger des Königs aus ihren Reihen wählen. Es zählt die einfache Mehrheit.
(4) Der König hat, sofern nicht anders geregelt, das Beschluss- und Vetorecht bei sämtlichen Staatsangelegenheiten.
(4a) Sämtliche Gesetze werden vom König beschlossen.
(5) Herbeiführen des vorzeitigen virtuellen Ablebens des Königs ist Hochverrat und wird als direkter Angriff auf das Königreich Pottyland sowie seine Bürger gewertet und geahndet. Der Versuch zählt ebenfalls als Hochverrat.
(6) Sollte es irgendwo eine Lücke im Gesetz geben, hat der König das Recht, diese Lücke mit einer Entscheidung zu überbrücken bzw. zu füllen, sofern es nicht gegen Artikel 1 der Verfassung verstößt.
(6a) Nur der König hat das Recht, die Verfassung zu erweitern, auszubessern, abzuändern oder Teile zu entfernen.

Artikel 2: Ministerämter

(1) In den Gesetzestexten wird, der Einfachheit halber, der männliche Begriff "Minister" als Oberhaupt eines Ministeriums verwendet, was nicht ausschließt, dass es auch eine Ministerin bzw. mehrere Ministerinnen geben darf.
(2) Nur der König setzt Minister ein und enthebt bzw. entlässt sie auch wieder ihres Amtes.
(2a) Der König führt Ministerämter ein.
(2b) Nur der König kann Ministerämter abschaffen.
(3) Sollte ein bereits eingeführtes Ministeramt unbesetzt sein, übernimmt der König kommissarisch dies automatisch oder bestimmt solange einen kommissarischen Nachfolger, der bereits ein anderes Ministeramt inne hat.
(4) Ein Minister muss sein Amt ernst nehmen und es gewissenhaft ausführen, ansonsten kann er seines Amtes enthoben werden.
(5) Ein Minister kann jederzeit zurücktreten, muss dieses aber dem König bekannt geben.
(6) Minister kann jeder pottyländische Staatsbürger werden.
(6a) Das gilt auch für Personen mit Zweitstaatsbürgerschaft,sofern diese kein politisches Amt in einem anderen Staat inne haben.
(7) Es steht jedem Minister frei, sich einen Pottyländer als Stellvertreter einzustellen.
(8) Jeder Minister darf Sekretäre, Praktikanten oder Ähnliches einstellen, sofern diese Person Pottyländer ist.
(9) Grundsätzlich wird ein Ministeramt auf Lebenszeit erteilt, es sei denn, der jeweilige Minister tritt zurück oder wird seines Amtes erhoben.

Artikel 2a: Groß- und Miniministerämter

(1) Die Ministerämter sind aufgeteilt in "Mini-Minister" und "Groß-Minister", wobei die Groß-Ministerien eine wichtigere Bedeutung haben und dies vom König berücksichtigt werden sollte.
(2) Jeder Groß-Minister darf gleichzeitig noch zwei Mini-Ministerämter inne haben, wenn sein Groß-Ministeramt nicht darunter leidet.
(3) Die Verwaltungen und Gebäude zweier Groß-Ministerämter müssen getrennt und unabhängig voneinander sein.
(3a) Ebenso müssen die Verwaltungen und Gebäude eines Mini-Ministeramtes und eines Groß-Ministeramtes voneinander getrennt sein.
(3b) Es dürfen maximal zwei Mini-Ministerämter gleiche Gebäude und Verwaltungen haben.

Artikel 3: Das Außenministerium

(1) Das Außenministerium hat dafür zu sorgen, dass diplomatische Beziehungen auf friedliche Weise gepflegt und nicht vernachlässigt werden.
(2) Desweiteren ist er dafür verantwortlich, dass über etwaige Kriegshandlungen anderer Mikronationen rechtzeitig informiert wird. In diesem Falle sollte er Gegenmaßnahmen bzw. prophylaktische Maßnahmen in Bewegung setzen.
(3) Das Zeichen des Außenministeriums ist das "Nukular-Auge".
(4) Das Außenministerium ist ein Groß-Ministerium.
(5) Die volksnahe Bezeichnung für den Außenminister lautet "Zoni".

Artikel 4: Das Sexualministerium

(1) Hauptaufgabe des Sexualministers ist es, den sexuellen Dialog zwischen den Bürgern Pottylands zu fördern, auszubauen und zu festigen.
(1a) Weitere Aufgabe des Sexualministers ist die Mitarbeit am Erhalt der ausgewogenen, freundschaftlichen und von Gleichberechtigung und gegenseitigem Verständnis und Wertschätzung geprägte Atmosphäre zwischen Frauen und Männern in Pottyland.
(1b) Das Sexualministerium bemüht sich um einen Abbau gegenseitiger Vorurteile zwischen Männern und Frauen und fördert deren partnerschaftliches Zusammenwirken in Politik, Kultur, Wissenschaft, Gesellschaft, Wirtschaft und Sport zum Wohle von ganz Pottyland.
(2) Es hat dafür zu sorgen, dass jedem Bürger Pottylands ein ausgewogenes und gesichertes Intim-/Sexleben zusteht und dieses Recht von nichts und niemandem verletzt oder angegriffen wird.
(3) Das Sexualministerium hat die Aufgabe, den Staat Pottyland in der Öffentlichkeit als aufgeschlossenen, jungen und toleranten Staat zu repräsentieren.
(4) In Krisenzeiten wie Krieg, Frost- oder Hitzewellen hat es dafür zu sorgen, dass die sexuelle Versorgung intakt und konstant bleibt.
(5) Der Sexualministerium ist ein Mini-Ministerium.
(6) Das Zeichen des Sexualministeriums sind vorläufig die Klomännchen-Silhouetten von Mann und Frau.
(7) Die volksnahe Bezeichnung des Sexualministers lautet "Staatsluder".

Artikel 5: Das Bildungs- und Orthographieministerium

(1) Die Hauptaufgabe des Bildungs- und Orthographieministeriums ist es, dafür zu sorgen, dass fatale Rechtschreibfehler aus Gesetzestexten des Pottylandes sowie aus anderen Schriftstücken Pottylands ausfindig gemacht werden und die dafür zuständige Person aufgefordert wird, diese zu berichtigen.
(2) Es gilt als vollkommen legitim, wenn der König das Bildungs- und Orthographieministerium als "einen Haufen Klugscheißer" (oder Ähnliches) bezeichnet, denn diese Bezeichnung ist nicht abwertend gemeint, denn dadurch zollt der König dem Bildungs- und Orthographieministerium seine Anerkennung.
(3) Das Zeichen des Bildungs- oder Orthographieministeriums ist ein Buch mit den Aufschrift "Bildung bildet" .
(4) Das Bildungs- und Orthographieministerium ist ein Groß-Ministerium.
(5) Die volksnahe Bezeichnung des Bildungs- und Orthographieministers lautet "Klugscheißer".

Artikel 6: Das Verwirrungsministerium

(1) Hauptaufgabe des Verwirrungsministeriums ist es, seine "Sicht Der Dinge" zu erklären.
(2) Die "Sicht der Dinge" darf verwirrend sein, muss es aber nicht.
(3) Es wird von niemanden verlangt, die "Sicht Der Dinge" des Verwirrungsministeriums zu verstehen, auch nicht vom Verwirrungsministerium selber.
(4) Was genau die "Sicht Der Dinge" ist, muss noch genauer definiert werden.
(5) Das Zeichen des Verwirrungsministeriums sind zwei verdrehte Augen.
(6) Der Verwirrungsministerium ist ein Mini-Ministerium.
(7) Die volksnahe Bezeichnung des Verwirrungsministers lautet "Maggie" (für Frauen) bzw. "Suppentrulli" (für Männer).

Artikel 7: Das Ministerium für Alkohol und Sinnlosem Besäufnis


(1) Hauptaufgabe des Ministeriums für Alkohol und Sinnlosem Besäufnis ist es, Alkohol als Alternative bzw. Kombination von Hanf in Pottyland zu forcieren.
(2) Es muss weiterhin dafür sorgen, dass Alkohol in Pottyland nie diskriminiert wird.
(3) Das Ministerium für Alkohol und Sinnlosem Besäufnis hat dafür zu sorgen, dass in Pottyland ausreichend Alkohol zur Verfügung steht.
(4) In Kriegsfällen ist die Versorgung mit genügend "Mutgeber", der kämpfenden Einheiten bzw. der Einheiten der Verbündeten zu gewährleisten, sofern diese unterstützt werden.
(5) Das Zeichen des Ministeriums für Alkohol und Sinnlosem Besäufnis ist eine Flasche Bier.
(6) Das Ministerium für Alkohol und Sinnlosem Besäufnis ist ein Mini-Ministerium.
(8) Alternativ für "Das Ministerium für Alkohol und Sinnlosem Besäufnis" kann das Ministerium auch als "Alkoholministerium" bezeichnet werden.
(8) Die volksnahe Bezeichnung des Ministers für Alkohol und Sinnlosem Besäufnis lautet "Schluckspecht".

Artikel 8: Das Ministerium zur Überwachung der Hanfqualität

(1) Die Hauptaufgabe des Ministeriums zur Überwachung der Hanfqualität ist es, dafür zu sorgen, dass sämtliche Hanfprodukte Pottylands geraucht werden dürfen, deren Qualität nicht dürftig aufgrund diverser Verfahren ist. Damit sind Hanfprodukte gemeint, die:
  1. fälschlicherweise mit besserer Qualität ausgezeichnet sind.
  2. während der Produktion durch absichtliches oder unabsichtliches Zutun in der Qualität gemindert worden sind
  3. zu akuten Gesundheitsschäden führen, welche nicht die natürlichen Langzeitschäden des Hanfkonsums sind.
  4. als Hanfprodukte ausgezeichnet sind, obwohl es keine sind
  5. deren Rausch im unveränderten Zustand nur dürftig ist
  6. deren Qualität durch Hinzutun von anderen Ingredienzien erhöht wurde
(2) Unter oben genannten Bedingung fällt nicht das Aromatisieren durch verschiedene Duft-, Geschmacks- und optisch veränderte Stoffe, wenn dies verständlich angegeben wird.
(3) Das Ministerium zur Überwachung der Hanfqualität darf verfügen, ob Hanfprodukte vom Markt genommen werden müssen, wenn diese die Qualitätsprüfung nicht bestehen.
(4) Das Zeichen des Ministeriums zur Überwachung der Hanfqualität ist ein Hanfblatt.
(5) Der Ministerium zur Überwachung der Hanfqualität ist ein Mini-Ministerium.
(6) Alternativ für "Ministerium zur Überwachung zur Hanfqualität" kann das Ministerium auch als "Hanfministerium" bezeichnet werden.
(7) Die volksnahe Bezeichnung des Ministers zur Überwachung der Hanfquialität lautet "Pothead".

Artikel 9: Innenministerium

(1) Das Innenministerium hat den Auftrag, den hohen Lebensstandard im Königreich Pottyland zu sichern und weiter zu steigern.
(2) Um dieses Ziel zu erreichen sorgt das Innenministerium dafür, dass jede Gemeinde Pottylands von einem Bürgermeister oder Stadthalter regiert wird und betreut und unterstützt diese bei ihrer Amtsführung.
(3) Zur Sicherung und Steigerung des Lebensstandards betreut das Innenministerium das Bau- und Verkehrswesen, den Umweltschutz, das
Gesundheitswesen, die Feuerwehr und die Polizei in Pottyland.
(4) In enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Alkohol, dem Ministerium für Hanf und Kultur, dem Ministerium für Wirtschaft sorgt das Innenministerium dafür, dass jedem Pottyhead eine optimale Versorgung und bestmöglicher Zugang zu Nahrungs- und Rauschmitteln, Konsum- und Bedarfsgütern, Bildung, Kultur und Sport gewährleistet ist.
(5) Kraft königlicher Verordnung kann das Innenministerium an den Verfahren zur Ein- und Ausbürgerung in Pottyland beteiligt werden. Weiterhin bearbeitet es voraussichtliche, durch Inaktivität begründete Ausbürgerungen.
(6) Das Innenministerium ist ein Groß-Ministerium.
(7) Das Zeichen des Innenministeriums ist ein Haus neben einem Baum.
(8) Die volksnahe Bezeichnung des Innenministers lautet "Buntstift".

Das Regierungsgesetz tritt in Kraft ab dem: 12.02.2002
Stand: 26. August 2003
gez. seine Majestät König Potty

Anmerkung des Archivars: Es wurden einige Artikel über nicht mehr existente Ministerien (Freiheitsministerium, Frauenministerium) entfernt.
Neben den - aus Gründen korrigierten, in der Urfassung jedoch enthaltenen - Rechtschreibfehlern ist vor allem die Tatsache beachtlich, dass diese Fassung in Überschrift und Abschlussdatum zwei verschiedene Jahreszahlen aufweist. Die uneditierte Fassung enthielt ferner in einigen Überschriften den Zusatz "nach oben", die als Merkhilfe gedacht war, jedoch im verkündeten Gesetz übernommen wurde.
Nicht mehr gültig