KÖNIGREICH POTTYLAND

AUßENMINISTERIUM

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Die Aufgaben des Außenministeriums

Nach §4 des pottyländischen Gesetzes zur Regelung der Regierungsgewalten vom 19.08.2009 (Fassung vom 04.11.2019) ist der Außenminister (volksnah: "Jetti") zuständig für:

Diese werden wie folgt erfüllt:

Ferner ist der Außenminister oberster Koordinator der Botschafter Pottylands im Ausland und ihr unmittelbarer Dienstvorgesetzter. Ihm obliegt die Ernennung von Botschaftern und die Verteilung der Einsätze auf die jeweiligen Vertragspartner.

Die Betreuung zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Zusammenschlüsse ist dergestalt zu verstehen, dass der Außenminister Informationen über entsprechende Organisationen und Zusammenschlüsse einholt, den König hinsichtlich der Frage eines Beitritts berät und im Falle eines Beitritts zunächst als Delegierter fungiert, sofern nicht ein anderer Delegierter in Betracht kommt.
Diese Funktion wurde unter anderem in der UVNO und dem United Council ausgeübt.

Letztlich ist das Außenministerium befugt, Kein-Arsch-Bescheinigungen für Staaten und/oder Bürger aus anderen Staaten auszustellen.