Die Aufgaben des Außenministeriums
Nach §4 des pottyländischen Gesetzes zur Regelung der Regierungsgewalten vom 19.08.2009 (Fassung vom 04.11.2019) ist der Außenminister (volksnah: "Jetti") zuständig für:
- auswärtige Angelegenheiten des Königreichs
- Beziehungen zu anderen Nationen
- die Betreuung zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Zusammenschlüsse.
Diese werden wie folgt erfüllt:
- Der Außenminister vertritt das Königreich Pottyland gegenüber anderen Nationen.
- Der Außenminister holt sich Infos über die andere Staaten ein und prüft, inwieweit diese die Möglichkeit einer Anerkennung oder gar weiteren Kooperation bieten.
- Sodann nimmt er Kontakt zu anderen Staaten auf, bittet um Gesprächstermine und verhandelt ggf. konkrete Verträge.
- Diese Verträge unterschreibt er nach vorheriger Rücksprache mit dem König. Wirksamkeit entfalten sie jedoch erst nach Ratifizierung durch den König.
Ferner ist der Außenminister oberster Koordinator der Botschafter Pottylands im Ausland und ihr unmittelbarer Dienstvorgesetzter. Ihm obliegt die Ernennung von Botschaftern und die Verteilung der Einsätze auf die jeweiligen Vertragspartner.
Die Betreuung zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Zusammenschlüsse ist dergestalt zu verstehen, dass der Außenminister Informationen über entsprechende Organisationen und Zusammenschlüsse einholt, den König hinsichtlich der Frage eines Beitritts berät und im Falle eines Beitritts zunächst als Delegierter fungiert, sofern nicht ein anderer Delegierter in Betracht kommt.
Diese Funktion wurde unter anderem in der UVNO und dem United Council ausgeübt.
Letztlich ist das Außenministerium befugt, Kein-Arsch-Bescheinigungen für Staaten und/oder Bürger aus anderen Staaten auszustellen.