Aufgaben des Sexualministeriums
Nach § 7 des pottyländischen Gesetzes zur Regelung der Regierungsgewalten vom 19.08.2009 (Fassung vom 04.11.2019) ist der/die Sexualminister/in (volksnah: "Staatsluder") zuständig für:
- die Herstellung und Aufrechterhaltung der Gleichberechtigung im Königreich
- die Sicherstellung der Qualität von Bordellbetrieben
- die Bekämpfung sexueller Unterversorgung.
Das Sexualministerium ist ferner dazu befugt, Kein-Arsch-Bescheinigungen für Bordellbesucher, -bedienstete und -betreibende auszustellen.
Das Ministerium kümmert sich dabei überobligatorisch auch um die Aufrechterhaltung der Gleichberechtigung aller Geschlechter und Gender in den Bereichen, in denen diese bereits hergestellt wurde.
Die Bordellbetriebe werden unregelmäßig und meist unangekündigt von professionellen Bordelltestern auf Herz, Nieren und Genitalien untersucht. Regelmäßige Gesundheitschecks des dort arbeitenden Personals (auf Staatskosten) gehören selbstverständlich ebenfalls dazu.
Hierbei wird ebenfalls geprüft, ob die Regelungen zur Gleitzeit eingehalten werden und die Stoßzeiten dort hinreichend (ab)gedeckt werden. Aber auch außerhalb der Stoßzeiten, am liebsten durch die Hintertür, finden diese Kontrollen statt.
Die Bekämpfung sexueller Unterversorgung erfolgt konkret durch Subvention von Bordellbetrieben, Sexshops und Vermittlungsagenturen. Der/die Minister/in ist nicht persönlich zur Bekämpfung sexueller Unterversorgung des ganzen Königreichs verpflichtet. Das wäre auch zu aufreibend. Allerdings ist es zweckdienlich, wenn er/sie seinen/ihren Beitrag hierzu konsequent leistet - wenigstens an sich selbst.