Aufgaben des Innenministeriums
Nach § 3 des pottyländischen Gesetzes zur Regelung der Regierungsgewalten vom 19.08.2009 (Fassung vom 04.11.2019) ist der Innenminister (volksnah: "AvD") zuständig für:
- die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Ausweis- und Meldewesen
- innere Verwaltung
- Bildung
- Verkehrswesen
Das Innenministerium ist ferner befugt, für die Bürger Pottylands auf Antrag Kein-Arsch-Bescheinigungen auszustellen.
Dem Innenministerium sind damit an Behörden sowohl die Polizei, als auch das Arbeitsamt und die oberste Schulbehörde unterstellt.
Zudem ist der Innenminister Ansprechpartner für die pottyländische Infrastruktur, den Aus- und Neubau von Verkehrsrouten sowie ihre Instandhaltung.
Im Rahmen von Volkszählungen, Befragungen und empirischen Erhebungen erstellt das Innenministerium bei Bedarf Statistiken, um eine Übersicht über die Bedürfnisse der pottyländischen Bevölkerung sowie ihrer Vielseitigkeit zu erhalten. Sämtliche durch das Innenministerium durchgeführten Erhebungen und Befragungen sind zwingend
- anonym
- unabhängig von politischen Interessen und
- empirisch breit gefächert
vorzunehmen.